Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses.
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers regelt, ob ein Arbeitnehmer, der Kündigungsschutzklage eingereicht hat, nach Ablauf der Kündigungsfrist Weiterbeschäftigung verlangen kann.
Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer ordentlichen Kündigung ist bei Betrieben mit einem Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Hiernach setzt ein Weiterbeschäftigungsanspruch voraus,
Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so muss der Arbeitgeber das
bisherige Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fortsetzen.
Bei Betrieben ohne Betriebsrat hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Weiterbeschäftigungsanspruch. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
Obsiegt der Arbeitnehmer in der 1. Instanz, so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses, es sei denn die Weiterbeschäftigung ist für den Arbeitgeber unzumutbar.
Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Kündigung
Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit
Ratgeber:
Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2
Kündigungsschutzklage
Norm:
§ 102 BetrVG