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Widerklage

Die Widerklage ist eine Klage, die vom Beklagten im gleichen Verfahren gegen den Kläger erhoben wird.

Die Voraussetzungen der Widerklage sind:

Praxistipp:

In Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen ist eine Widerklage nicht zulässig.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Wechselprozess

Norm:
§ 33 ZPO


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