Widerklage
Die Widerklage ist eine Klage, die vom Beklagten im gleichen Verfahren gegen
den Kläger erhoben wird.
Die Voraussetzungen der Widerklage sind:
- Die Klage muss im Zeitpunkt der Erhebung der Widerklage rechtshängig
sein.
- Zwischen Klage und Widerklage muss ein rechtlicher Zusammenhang bestehen.
- Die Widerklage kann grundsätzlich nur vom Beklagten der Hauptklage
erhoben werden.
Praxistipp:
In Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen ist eine Widerklage nicht zulässig.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Wechselprozess
Norm:
§ 33 ZPO
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