Eine Willenserklärung ist eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung.
Sie ist unverzichtbarer Bestandteil eines Rechtsgeschäfts.
Erforderlich für eine wirksame Willenserklärung ist zum einen
Außerdem setzt das Wirksamwerden einer Willenserklärung grundsätzlich deren Zugang voraus.
Willenserklärungen können unter bestimmten Umständen nachträglich angefochten werden.
Bloßes Schweigen stellt in der Regel keine Willenserklärung dar (Ausnahme: kaufmännisches Bestätigungsschreiben).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Anfechtung von Willenserklärungen
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Norm:
§§ 116 ff BGB