Im Rahmen einer Abtretung (Zession) die Bezeichnung für den bisherigen
Gläubiger einer Forderung.
Der Zedent ist der Abtretende.
Er überträgt eine Forderung auf einen neuen Gläubiger - den Zessionar.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abtretung
Forderungsübergang
Gläubiger
Zessionar