Im Rahmen einer Abtretung (Zession) die Bezeichnung für den neuen Gläubiger
einer Forderung.
Der Zessionar ist derjenige, an den eine Forderung abgetreten wird.
Ihm wird eine Forderung von dem bisherigen Gläubiger - dem Zedenten - übertragen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abtretung
Forderungsübergang
Gläubiger
Zedent