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Zeugenschutz

Sammelbegriff für hoheitliche Maßnahmen, die Zeugen im Strafverfahren vor Gefahren schützen oder der Geheimhaltung ihrer Identität dienen sollen.
Zeugenschutz ist in vor allem zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität erforderlich.

Die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) enthalten eine Vielzahl von Regelungen, die zur Sicherheit von Zeugen erlassen wurden.
Beispiele:

Der Schutz bestimmter Zeugen ist darüber hinaus im Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz vom 11. Dezember 2001 (ZSHG) geregelt.
Einige Regelungen daraus:

Praxistipp:

Zeugenschutzmaßnahmen können auf die Angehörigen des Zeugen erstreckt werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Angeklagter
Beschuldigter
Gerichtsverfassung
Öffentlichkeitsgrundsatz
Opferschutz in der StPO
Strafprozess
Urkunde
Zeuge
Zeugenbeweis
Zeugenvernehmung

Norm:
§ 172 GVG
§ 68 StPO
§ 168c StPO
§ 247 StPO
§ 247a StPO
§ 1 ZSHG


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