Sammelbegriff für hoheitliche Maßnahmen, die Zeugen im Strafverfahren
vor Gefahren schützen oder der Geheimhaltung ihrer Identität dienen
sollen.
Zeugenschutz ist in vor allem zur wirksamen Bekämpfung der organisierten
Kriminalität erforderlich.
Die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) enthalten
eine Vielzahl von Regelungen, die zur Sicherheit von Zeugen erlassen wurden.
Beispiele:
Der Schutz bestimmter Zeugen ist darüber hinaus im Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz
vom 11. Dezember 2001 (ZSHG) geregelt.
Einige Regelungen daraus:
Zeugenschutzmaßnahmen können auf die Angehörigen des Zeugen erstreckt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Angeklagter
Beschuldigter
Gerichtsverfassung
Öffentlichkeitsgrundsatz
Opferschutz in der StPO
Strafprozess
Urkunde
Zeuge
Zeugenbeweis
Zeugenvernehmung
Norm:
§ 172 GVG
§ 68 StPO
§ 168c StPO
§ 247 StPO
§ 247a StPO
§ 1 ZSHG