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Zusage

Die Zusage ist das verbindliche Versprechen einer Behörde, eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme vorzunehmen oder zu unterlassen. Eine Verwaltungsmaßnahme ist jedes Handeln einer Behörde, im Unterschied zum Verwaltungsakt muss es nicht lediglich einen bestimmten Einzelfall betreffen und Aussenwirkung entfalten.

Ein Unterfall der Zusage ist die Zusicherung. Hier wird von der Behörde zugesagt, einen Verwaltungsakt zu erlassen oder nicht zu erlassen.

Eine wirksame Zusicherung hat mehrere Voraussetzungen:

Zu unterscheiden ist die Zusage außerdem von der bloßen Auskunft. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Erteilung von Informationen.

Des weiteren ist die Zusage von der Teilregelung zu unterscheiden. Eine Teilregelung verspricht nicht nur verbindlich den Erlass eines Verwaltungsakts, sondern stellt einen bereits endgültigen, wenn auch inhaltlich beschränkten Verwaltungsakt dar.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Verwaltungsakt


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