Eine Zuständigkeitsvereinbarung (auch Prorogation genannt) ist eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über die Zuständigkeit (örtliche oder sachliche) eines möglichen zukünftigen Rechtsstreits.
Eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung kann grundsätzlich nur unter
Vollkaufleuten oder mit ausländischen Parteien getroffen werden.
Ansonsten kann eine Zuständigkeitsvereinbarung nur nach dem Entstehen der
Streitigkeit getroffen werden - dann muss sie aber ausdrücklich und schriftlich
getroffen werden.
Eine Zuständigkeitsvereinbarung ist bei folgenden Verfahren nicht möglich: