Die StPO enthält eine ganze Reihe von Zwangsmitteln. Diese dienen einer geordneten Durchführung des Strafverfahrens und der Aufklärung des Sachverhalts.
Zwangsmittel können zum Beispiel gegen Zeugen, Sachverständige oder Besitzer von Beweisgegenständen angeordnet werden.
Zu den gängigsten Zwangsmitteln in der Strafprozessordnung gehören:
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Untersuchungshaft